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Das Bankenwesen in Malta

Das Bankenwesen in Malta

Aufgrund der heutigen modernen und globalen Gesetzgebung in Bezug auf das Bankenwesen und andere Dienstleistungen im Bereich des Finanzwesens ermöglicht Maltas ohnehin schon sehr etabliertes und gut ausgebautes Bank- bzw. Finanzsystem ein effizientes Arbeiten aller von Malta aus bzw. in Malta operierenden Kreditinstitute. Der allgemein bekannte gute Ruf des Bankenwesens in Malta hat sich durch den Beitritt zur Europäischen Union im Jahre 2004 und der damit verbundenen Adaption der EU-Richtlinien noch verbessert. Die Gerichtsbarkeit in Malta ist demnach ausgezeichnet gewappnet für alle zukünftigen Herausforderungen. Dies beinhaltet ebenfalls die Verantwortung, dem Trend hin zur Angleichung des internationalen Bankenverkehrs zu folgen.
 
Reguliert und bestimmt werden das Bankwesen und andere Finanzdienstleistungen in Malta durch eine Fülle  progressiver Gesetze bzw. Verordnungen, einschließlich dem Zentralbankgesetz, dem Bankwesengesetz, dem Finanzdienstleistungsgesetz, dem Finanzinstitutsgesetz, dem Wertpapiergesetz, dem Aktiengesetz, dem Treuhänderschaftsgesetz, dem Versicherungsgeschäftsgesetz etc. .Dies ist nur eine kleine Auswahl, neben den Genannten gibt es natürlich noch eine Vielzahl weiterer Vorschriften, welche sich in verschiedener Weise auf diesen wachsenden Wirtschaftszweig auswirken.

Von besonderer Bedeutung sind neben den aufgezählten Erlässen auch das Companies Act ( entspricht dem AG bzw. GmbH – Gesetz ), dem Gesetz zur Einkommenssteuer, dem Schweigepflichtgesetz, und das Gesetz zum Insiderhandel.


Alle oben genannten Verordnungen bzw. Gesetze sind im Laufe der 90er Jahre erlassen bzw. umgewandelt und erneuert worden, um das maltesische Rechtssystem zu modernisieren und es den EU – Richtlinien anzupassen.


Die Zentralbank und die maltesische Finanzaufsichtsbehörde Gegenwärtig ist die Zentralbank Malta, konstituiert unter dem Zentralbankgesetz von 1968, verantwortlich für die Geld- und Währungspolitik und zudem Kreditgeber letzter Instanz. Die Gründung der Zentralbank Malta hat unter anderem durch ein stabileres Finanzsystem zur wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung des Landes beigetragen. Mit Beitritt zur EU in 2004 ist die Zentralbank Malta auch Mitglied im ESZB ( Europäisches System der Zentralbanken) , und seit 2008, nach Einführung des Euro, auch Mitglied im Eurosystem. Daraus ergeben sich viele Vorteile, unter anderem das Recht zur Mitbestimmung in der europäischen Währungspolitik.


Die Kontrolle des Bankwesens unter dem Zentralbankgesetz fällt in den Aufgabenbereich der MFSA ( Malta Financial Services Authority ) = Finanzaufsichtsbehörde. Die MFSA überwacht jedoch nicht nur das Bankwesen an sich, sondern ist ebenfalls verantwortlich für die Aufsicht und Regulierung von Investitionsaustauschen, Versicherungsangelegenheiten oder auch Systeme für gemeinsame Anlagen. Sie wurde 2002 als unabhängiges und einziges Organ zur Überwachung aller Finanzdienstleistungen gegründet. Neben der Kontrollfunktion hat die MFSA auch die Aufgabe der Lizenzvergabe für die verschiedenen Unternehmen.


Inländische und internationale Banken


In Malta findet man eine Vielzahl an Banken, einschließlich Handelsbanken, welche hauptsächlich den lokalen Markt bedienen jedoch auch befähigt sind internationale Klienten zu betreuen. Des weiteren gibt es private Banken, Banken die sich auf bestimmte Gebiete spezialisiert haben wie z.B. Handelsfinanzierung oder Vermögensplanung, und natürlich internationale Banken, die weder ansässige, noch als ansässig geltende Klienten betreuen, sondern ausschließlich international tätig sind.


Durch die Kreditwesen-Verordnung wird außerdem die Zulassung von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen lokaler und ausländischer Banken in Malta reguliert, entweder durch Erteilung einer unbeschränkten inländischen Lizenz oder aber einer beschränkten internationalen Bankenlizenz. Dies geschieht auf Antrag und wird durch die MFSA genehmigt, sofern die vorausgesetzten Kriterien erfüllt sind.


Außerdem beraumt das Kreditwesengesetz die Möglichkeit ein, durch ein Minimum an eingebrachtem Kapital bei adäquater Kapitalausstattung auf Basis von risikogewichteter Aktiva zu investieren, und projiziert somit allgemein anerkannte, internationale Bankpolitik. Die genannten und alle weiteren Anforderungen sind außerdem festgelegt durch Bank-Richtlinien gemäß der oben genannten Kreditwesen-Verordnung, teilweise auch in Bezug auf die Bewerbungsverfahren der verschiedenen Kreditinstitute, deren Eigenkapitalquote, und Liquiditätsvorschriften.


Mifsud & Mifsud Rechtsanwälte bietet Ihnen Rechtsberatung rund um das Bankenrecht bzw. Bankenwesen, aber auch in verschieden anderen Rechtsbereichen stehen wir unseren lokalen sowie internationalen Klienten gerne zur Seite. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Büro auf.


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