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Einzelinvestment Fonds

Einzelinvestment Fonds  



Malta ist eine ideale Gerichtsbarkeit innerhalb der EU für die Registrierung und Lizenzierung offener Wertpapier-Investmentfonds im allgemeinen, aber auch für einzelne Investmentfonds. Eine kompetente und regulative Umgebung, ein effizientes und kostengünstiges Lizenzprocedere, qualitativ hochwertige und professionelle Dienstleistungen verbunden mit einem vorteilhaften Steuersystem für nicht den Vorschriften entsprechende Wertpapierfonds machen aus Malta ein attraktives und vielbegehrtes Ziel bzw. eine Alternative zu Luxemburg, Irland und den Karibischen Fonds-Gerichtsbarkeiten. Wertpapierfonds können als Einzelne oder sog. „ Umbrella“- Fonds lizenziert und registriert werden, außerdem bergen einige dieser attraktiven Eigenschaften der Gerichtsbarkeit in Malta viele Vorteile, unter anderem ein niedriges Einstiegskapital, sehr konkurrenzfähige Lizenzierungskosten, kompetente Dienstleistungsanbieter, die Möglichkeit der Wahl eines ausländischen Verwalters und Fondsmanagers, die Möglichkeit der Aktienlistung an der Malteser Börse, und natürlich das einfache Reisen zwischen den verschiedenen EU- Mitgliedsstaaten.

 

Professionelle Anlegerfonds ( PIFs)

 
Maltas enorm schnell wachsender Status als eine Wertpapier-Gerichtsbarkeit kann gleichzeitig als Anfang bzw. Grundsteinlegung eines Regimes der professionellen Anlegerfonds gesehen werden. PIFs sind im Grunde reguläre Wertpapierfonds, allerdings mit besonderen charakteristischen Merkmalen, durch welche sie minimaler Regulation unterworfen sind. Wie jeder Wertpapierfonds/Anlagefonds kann ein PIF die Form einer Incorporated open ended (geschlossenen) bzw. closed ended Investment Company haben ( SICAV, INVCO oder Investmentgesellschaft ). Allerdings anders als bei normalen Anlegerfonds können PIFs nur eine von zwei Formen haben, entweder die eines PIF gefördert von qualifizierten Anlegern / Investoren, wobei die Investoren hierfür bestimmte Kriterien erfüllen müssen und ein festgelegtes Startkapital von 100.000 US Dollar besitzen müssen ( bzw. den gleichen Betrag in jeder anderen Währung ), oder ein PIF in Form eines Anlegerfonds unterhalten von erfahrenen Investoren. Bei dieser Form müssen die Anleger ebenfalls bestimmte Kriterien erfüllen und ein Mindestkapital von 20.000 US Dollar bzw. denselben Wert in jeder anderen gültigen Währung erfordern.

 
In beiden der genannten Fälle unterliegen PIFs keinen Beschränkungen bezüglich ihrer Investment oder Darlehensmacht mit der Ausnahme von Immobilien PIFs. Im Falle eines PIFs gegründet von erfahrenen Anlegern ist keine Fremdkapitalaufnahme auf dem PIF Level möglich, aber bis zu 100% Fremdkapitalaufnahme bei niedriger anteiligen Firmenlevel. Alle Funktionäre eines PIFs, zum Beispiel der Verwalter, der Fondsmanager, Geschäftsführer, Investmentberater usw. müssen nicht in Malta lizenziert sein, notwendig ist lediglich eine rechtliche Repräsentanz ansässig in Malta, welche als Binde- bzw. Kontaktglied zwischen den Promotern des Fonds und der Aufsichtsbehörde fungiert.

 
Das Lizenzprocedere ist sehr schleunig und kosteneffektiv, Eigenkapitalanforderungen und Unterhaltskosten gering. Des weiteren können Teile des PIFs auch an der Malteser Börse gelistet werden. Ein Anlegerfonds in der Variante eines PIFs ist in der Tat eine hochinteressantes und nützliches Werkzeug für eine Fülle von Szenarien... zum Beispiel für Banken und Vermögensverwalter die wünschen ihr Portfolio zu rationalisieren; für Banken und Vermögensverwalter mit dem Wunsch nach Gründung hausinterner Fonds für ihre besten Klienten; für Vermögensverwalter und Handelsleute mit dem Streben nach Gründung von Spezialfonds; für Unternehmensberater die es als eine Alternative nutzen möchten, oder in Verbindung, also mit Firmen und Trusts für Gründe der Familien und Vermögensplanung oder auch strategische Geschäftsplanung. Der Reiz und das Leistungsspektrum eines PIFs ist in der Tat sehr weitgefächert, und dies aus gutem Grund. Obendrein unterliegen PIFs die als nicht vorgeschriebene Fonds gelten (Fonds die nicht auf den lokalen Markt abzielen) keinerlei Besteuerung.

 
Um weitere Informationen zu erhalten nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Kanzlei auf.


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