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Treuhandfonds

Treuhandfonds

Ein Treuhandfonds oder auch anglizisiert ausgedrückt ein Trust, ist ein Schuldverhältnis bzw. eine Obliegenheit, welche eine oder mehrere Personen ( die Treuhänder ) dazu verpflichtet, Eigentum  zu verwalten ( Treuhandvermögen ), zum Vorteil von Personen ( die Begünstigten, Nutznießer ) oder eines karikativen Zwecks entsprechend den Bestimmungen des Trusts.  Ein Trust kann zum Beispiel schriftlich in einem Testament enthalten sein. Eine einseitige Erklärung eines Trusts ist ebenfalls möglich. Außerdem kann er auch mündlich erklärt werden, die Ausnahme dabei ist allerdings ein Investmentfonds ( unit trust ). Dieser muss schriftlich festgehalten werden und gewisse formale Anforderungen erfüllen. Im Falle eines Treuhandvertrages unter Lebenden, muss der Trust mit einer notariellen Urkunde über die Entstehung eines Treuhandverhältnisses beglaubigt werden. Außerdem kann ein Treuhandverhältnis kraft Gesetztes oder durch richterliche Entscheidung entstehen. Ein Treuhandvertrag kann bis zu seinem 100. Jahrestag bestehen bis er erlischt. Oder er endet bereits zuvor, wen ein Datum vereinbart wurde. Diese zeitliche Begrenzung gilt nicht für Trusts zu karikativen Zwecken oder für Investmentfonds ( unit trusts ).


Es gibt drei Typen von Trusts. Dies sind Express Trusts, Implied bzw. Resulting Trusts und Constructive Trusts. Express Trusts werden durch den Gründer des Trusts selber erklärt. Hierbei wird die Absicht zur Gründung des Trusts offensichtlich und deutlich erklärt. Implied Trusts sind solche, die nicht ausdrücklich erklärt wurden, allerdings dem mutmaßlichen Willen des Trustgründers zu entnehmen sind. Implied Trusts werden auch als Resulting Trusts bezeichnet, sofern das Treuhandvermögen wieder an seinen Gründer zurückgeht. Constructive Trusts entstehen kraft Gesetzes und sind in keiner Weise abhängig von der Absicht des Gründers des Treuhandfonds. Sie entstehen wie gesagt kraft Gesetzes in Situationen in denen durch Nichtentstehung eine Partei ungerechterweise bereichert würde.


Treuhandfonds gelten als steuerlich transparent, im Sinne von, dass der Ertrag zuordenbar zu dem Treuhandfonds nicht steuerlich berechnet wird wenn er einem Begünstigtem zuteilig ist. Auch wenn alle Begünstigten eines Treuhandfonds nicht ihrem ständigen Wohnsitz in Malta haben und der gesamte Ertrag aus dem Fonds nicht in Malta entstanden ist. Es gibt hier keine Steuerbelastung unter maltesischem Steuerrecht. Andere Gesetze und Vorschriften haben möglicherweise einen Einfluß auf die Besteuerung der Treuhandfonds und Treunehmer. Malta ist außerdem Vertragspartner bzw. Unterzeichner einer Anzahl von Doppelsteuerabkommen, die in Bezug auf dieses Gebiet Anwendung finden.

Mifsud & Mifsud Advocates sind aktiv damit beschäftigt ihren lokalen und internationalen Klienten juristischen Rat auf dem Gebiet des Treuhandwesens und allen damit zusammenhängenden Faktoren in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen zu erteilen. Für genauere Information zu diesem Rechtsgebiet setzen Sie sich bitte mit unserer  Kanzlei in Verbindung.


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