Treuhandfonds
Ein Treuhandfonds oder auch anglizisiert ausgedrückt ein Trust, ist ein
Schuldverhältnis bzw. eine Obliegenheit, welche eine oder mehrere Personen ( die
Treuhänder ) dazu verpflichtet, Eigentum zu verwalten ( Treuhandvermögen
), zum Vorteil von Personen ( die Begünstigten, Nutznießer ) oder eines
karikativen Zwecks entsprechend den Bestimmungen des Trusts. Ein Trust
kann zum Beispiel schriftlich in einem Testament enthalten sein. Eine einseitige
Erklärung eines Trusts ist ebenfalls möglich. Außerdem kann er auch mündlich
erklärt werden, die Ausnahme dabei ist allerdings ein Investmentfonds ( unit
trust ). Dieser muss schriftlich festgehalten werden und gewisse formale
Anforderungen erfüllen. Im Falle eines Treuhandvertrages unter Lebenden, muss
der Trust mit einer notariellen Urkunde über die Entstehung eines
Treuhandverhältnisses beglaubigt werden. Außerdem kann ein Treuhandverhältnis
kraft Gesetztes oder durch richterliche Entscheidung entstehen. Ein
Treuhandvertrag kann bis zu seinem 100. Jahrestag bestehen bis er erlischt. Oder
er endet bereits zuvor, wen ein Datum vereinbart wurde. Diese zeitliche
Begrenzung gilt nicht für Trusts zu karikativen Zwecken oder für Investmentfonds
( unit trusts ).
Es gibt drei Typen von Trusts. Dies sind Express Trusts, Implied bzw.
Resulting Trusts und Constructive Trusts. Express Trusts werden durch den
Gründer des Trusts selber erklärt. Hierbei wird die Absicht zur Gründung des
Trusts offensichtlich und deutlich erklärt. Implied Trusts sind solche, die
nicht ausdrücklich erklärt wurden, allerdings dem mutmaßlichen Willen des
Trustgründers zu entnehmen sind. Implied Trusts werden auch als Resulting Trusts
bezeichnet, sofern das Treuhandvermögen wieder an seinen Gründer zurückgeht.
Constructive Trusts entstehen kraft Gesetzes und sind in keiner Weise abhängig
von der Absicht des Gründers des Treuhandfonds. Sie entstehen wie gesagt kraft
Gesetzes in Situationen in denen durch Nichtentstehung eine Partei
ungerechterweise bereichert würde.
Treuhandfonds gelten als steuerlich transparent, im Sinne von, dass der
Ertrag zuordenbar zu dem Treuhandfonds nicht steuerlich berechnet wird wenn er
einem Begünstigtem zuteilig ist. Auch wenn alle Begünstigten eines Treuhandfonds
nicht ihrem ständigen Wohnsitz in Malta haben und der gesamte Ertrag aus dem
Fonds nicht in Malta entstanden ist. Es gibt hier keine Steuerbelastung unter
maltesischem Steuerrecht. Andere Gesetze und Vorschriften haben möglicherweise
einen Einfluß auf die Besteuerung der Treuhandfonds und Treunehmer. Malta ist
außerdem Vertragspartner bzw. Unterzeichner einer Anzahl von
Doppelsteuerabkommen, die in Bezug auf dieses Gebiet Anwendung finden.
Mifsud & Mifsud Advocates sind aktiv damit beschäftigt ihren lokalen und
internationalen Klienten juristischen Rat auf dem Gebiet des Treuhandwesens und
allen damit zusammenhängenden Faktoren in den verschiedensten
Wirtschaftsbereichen zu erteilen. Für genauere Information zu diesem
Rechtsgebiet setzen Sie sich bitte mit unserer Kanzlei in Verbindung.